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   BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96   

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BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96 (https://dejure.org/1999,1067)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96 (https://dejure.org/1999,1067)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 (https://dejure.org/1999,1067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zum Grundrechtsschutz von Pflegefamilien und zu dessen Bedeutung für das Verfahrensrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3623
  • FamRZ 1999, 1417
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96
    Der Schutz von Art. 6 Abs. 1 und 3 GG erstreckt sich andererseits auch auf die Pflegefamilie, so daß Art. 6 Abs. 3 GG bei der Entscheidung über die Herausnahme des Kindes aus seiner "sozialen" Familie auch auf seiten der Pflegeeltern nicht gänzlich außer acht bleiben darf (BVerfGE 68, 176 ).

    Bei Entscheidungen im Bereich des Art. 6 Abs. 2 GG ist allerdings das Wohl des Kindes immer Richtpunkt, so daß bei Interessenkollisionen zwischen dem Kind und seinen Eltern sowie den Pflegeeltern das Kindeswohl letztlich bestimmend sein muß (BVerfGE 68, 176 ).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96
    Der Grundrechtsschutz beeinflußt auch weitgehend die Gestaltung und die Anwendung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 53, 30 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96
    a) Art. 6 Abs. 2 GG gibt den Eltern ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe und läßt Maßnahmen des Staates nur im Rahmen seines Wächteramtes zu (BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96
    Das Verfahren muß aber grundsätzlich geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96
    a) Art. 6 Abs. 2 GG gibt den Eltern ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe und läßt Maßnahmen des Staates nur im Rahmen seines Wächteramtes zu (BVerfGE 56, 363 ; 61, 358 ).
  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 86/96

    Nachweis eigener Sachkunde durch das Gericht; Feststellung an

    Auszug aus BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96
    Das Abweichen von einem fachpsychologischen Gutachten bedarf daher einer eingehenden Begründung und des Nachweises eigener Sachkunde des Gerichts (so auch BGH, NJW 1997, S. 1446 f.).
  • BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der

    Ein Abweichen von den gegenläufigen Einschätzungen der Sachverständigen bedarf hier eingehender Begründung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2014 - 1 BvR 1822/14 -, juris, Rn. 34).
  • BGH, 16.11.2016 - XII ZB 328/15

    Familiensache: Anspruch der Pflegeeltern auf Rückführung ihres früheren

    (1) Zwar weist die Rechtsbeschwerde zu Recht darauf hin, dass sich die Pflegefamilie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich auf Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 GG berufen kann (siehe etwa BVerfG FamRZ 1999, 1417, 1418; vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - XII ZB 229/06 - FamRZ 2007, 1969 Rn. 31).
  • BGH, 15.11.2007 - XII ZB 136/04

    Voraussetzungen und Umfang der Ersetzung der Sorgeerklärung

    Das Verfahren muss jedoch in die elterliche Sorge betreffenden Angelegenheiten geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (BVerfGE 55, 171, 182 = FamRZ 1981, 124, 126; BVerfG FamRZ 1999, 1417, 1418).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde der Klägerin nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 - in: FamRZ 1999, S. 1417).
  • BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 125/07

    Gerichtliche Regelung des Umgangs des nicht sorgeberechtigten Vaters mit seinem

    Das Abweichen von einem fachpsychologischen Gutachten bedarf daher einer eingehenden Begründung und des Nachweises eigener Sachkunde des Gerichts (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 -, FamRZ 1999, S. 1417).
  • BVerfG, 14.04.2021 - 1 BvR 1839/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung

    Ein Abweichen von den gegenläufigen Einschätzungen der Sachverständigen bedarf daher eingehender Begründung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. August 2014 - 1 BvR 1822/14 -, Rn. 34; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/16 -, Rn. 49; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Februar 2021 - 1 BvR 1780/20 -, Rn. 29).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 487/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 6 Abs 2 S 1 durch Ausschluss des Umgangs

    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Umgangsrecht (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; vgl. auch Kammerbeschlüsse, FamRZ 1993, S. 662 ; 2002, S. 809) und zur Einflussnahme des Grundrechtsschutzes auf die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ; vgl. auch Kammerbeschlüsse, FamRZ 1999, S. 1417 ; 2001, S. 1285 ) sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet.

    bb) Dabei beeinflusst der Grundrechtsschutz auch weitgehend die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ; vgl. auch Kammerbeschlüsse, FamRZ 1999, S. 1417 ; 2001, S. 1285 ).

  • BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 durch die Ablehnung der Übertragung der

    Außerdem muss das Gericht dann anderweitig über eine möglichst zuverlässige Grundlage für die am Kindeswohl orientierte Entscheidung verfügen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 -, FamRZ 1999, S. 1417 und der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2006 - 1 BvR 971/03 -, FamRZ 2007, S. 335 f.).
  • BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03

    Verletzung des Elternrechts durch Beschränkung des Umgangsrechts eines Vaters mit

    Das Abweichen von einem fachpsychologischen Gutachten bedarf daher einer eingehenden Begründung und des Nachweises eigener Sachkunde des Gerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 -, NJW 1999, S. 3623 ).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2023 - 9 UF 212/19

    Adoptionsverfahren bei verschwiegener Verurteilung des Pflegevaters wegen

    Diese Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass bei einem länger andauernden Pflegeverhältnis und der daraus erwachsenen Bindung zwischen den Pflegeeltern und dem Pflegekind sich auch die Pflegefamilie auf den Grundrechtsschutz aus Art. 6 Abs. 1 GG berufen kann, so dass Art. 6 Abs. 3 GG bei der Entscheidung über die Herausnahme des Kindes aus seiner "sozialen Familie" zu beachten ist (gefestigte verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. Oktober 1988, Az. 1 BvR 818/88 - Rdnr. 28 bei juris und vom 2. Juni 1999, Az. 1 BvR 1689/96 - Rdnr. 13).
  • BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06

    Anforderungen des Art 6 Abs 2 GG an die Verfahrensgestaltung bei Umgangsregelung

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 18 UF 266/11

    Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Vater:

  • OLG Saarbrücken, 29.04.2005 - 9 UF 15/05

    Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters mit dem minderjährigen Kind:

  • OLG Köln, 20.05.2003 - 4 UF 137/02

    Regelung des Umgang des Kindes mit den Eltern

  • OLG Hamm, 06.06.2011 - 8 UF 46/11

    Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Begriff des Kindeswohls

  • BVerfG, 05.07.2001 - 1 BvR 1055/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2005 - 9 UF 106/04

    Umgangsrecht des geschiedenen Elternteils mit dem minderjährigen Kind:

  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 2411/02

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96

    Im Hinblick auf zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderung kein schwerer Nachteil

  • OLG Köln, 10.12.2007 - 14 UF 103/07

    Notwendigkeit des Vorliegens von das Kindeswohl nachhaltig berührenden Gründen

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2012 - 9 UF 23/12

    Gerichtliche Regelung des Umgangsrechts

  • OLG Saarbrücken, 12.01.2005 - 9 UF 124/04

    Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils

  • OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05

    Verkehrsunfallhaftung: Schmerzensgeld wegen Verschlechterung einer vor dem Unfall

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2000 - 2 UF 140/99

    Jugendamt - Kindeswohl - Hilfen zur Erziehung

  • KG, 28.08.2007 - 13 UF 28/07

    Elterliche Sorge: Verbleibensanordnung für ein minderjähriges Kind in einer

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